Teilnahmebedingung zum Ferienprogramm
Alter:
Das Angebot richtet sich an Kinder ab 6 Jahren.
Für unsere neuen Kinder und Eltern:
Für Kinder, die uns das erste Mal besuchen, stellen wir bei einem Rundgang durch das Gelände das Ferienprogramm vor. Dabei werden Punkte wie Tagesablauf, Regeln, Essen und Abholsituation besprochen. Der Rundgang soll Kindern und Eltern Orientierung bieten und den Einstieg erleichtern. Der Info-Rundgang ist für Kinder und Elternteil verpflichtend. Die Anmeldung dazu erfolgt morgens an der Anmeldestation. Bitte planen sie dafür 15-25 Minuten ein.
Kommen und Gehen:
Das Betreuungsangebot ist von 8.00 bis 16.00 Uhr. Die Aufsichtspflicht beginnt, sobald das Kind nach Beginn der Öffnungszeiten an der Anmeldungsstation registriert ist und endet mit dem Verlassen des Betreuungsangebotes, spätestens jedoch nach Betreuungsende. Die Abmeldung des Kindes hat durch einen Erziehungsberechtigten oder eine von Ihnen legitimierte Person beim zuständigen Betreuungspersonal zu erfolgen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Abholsituation geklärt und Ihrem Kind bekannt ist.
Anmeldung stornieren:
Eine Abmeldung ist schriftlich spätestens 7 Tage vor Betreuungsbeginn an mail_at_tuttikiesi.de zu richten. Das Fernbleiben vom Betreuungsangebot sowie eine Nichtzahlung des Betreuungsbetrages gilt nicht als Abmeldung. Ohne fristgemäße Abmeldung sind 50 % des Betreuungsbetrages zu entrichten.
Meldepflicht:
Allergien und Unverträglichkeiten die im Betreuungsalltag relevant sind, müssen dem Betreuungspersonal vor Betreuungsantritt mitgeteilt werden. Ebenso verhält es sich beim besonderen Betreuungs- bzw. Förderbedarf des Kindes.
Medikamentenverabreichung:
Bitte beachten Sie, dass unser Betreuungspersonal grundsätzlich keine Medikamente verabreichen darf. In medizinischen Notfällen ist das Betreuungspersonal auf ärztliche Instruktionen angewiesen.
Ausschluss vom Ferienprogramm:
Kinder, die trotz wiederholter Ermahnung durch auffälliges Verhalten den Gesamtbetrieb stören, sich oder andere Kinder gefährden, unerlaubt das Angebot verlassen oder sonstige schwerwiegende Gründe im Verhalten bestehen, können vom Betreuungsangebot ausgeschlossen werden.
Haftung:
Die Dieter-Kaltenbach-Stiftung behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft oder im Internet vor. Die Haftung der Dieter-Kaltenbach-Stiftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Dieter-Kaltenbach-Stiftung keine Haftung. Die Kinder sind ausschließlich über die Krankenversicherung der Eltern versichert. Bitte prüfen Sie den Versicherungsschutz Ihrer Kinder.
Teilnahmebedingung zum Werk- und Spielangebot
Alter:
Das Angebot richtet sich an Kinder ab 6 Jahren.
Kommen und Gehen:
Das Betreuungsangebot ist von 13.00 bis 15.00 Uhr. Die Aufsichtspflicht beginnt, sobald das Kind nach Beginn der Öffnungszeiten an der Anmeldungsstation registriert ist und endet mit dem Verlassen des Betreuungsangebotes, spätestens jedoch nach Betreuungsende. Die Abmeldung des Kindes hat durch einen Erziehungsberechtigten oder eine von Ihnen legitimierte Person beim zuständigen Betreuungspersonal zu erfolgen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Abholsituation geklärt und Ihrem Kind bekannt ist.
Meldepflicht:
Allergien und Unverträglichkeiten die im Betreuungsalltag relevant sind, müssen dem Betreuungspersonal vor Betreuungsantritt mitgeteilt werden. Ebenso verhält es sich beim besonderen Betreuungs- bzw. Förderbedarf des Kindes.
Medikamentenverabreichung:
Bitte beachten Sie, dass unser Betreuungspersonal grundsätzlich keine Medikamente verabreichen darf. In medizinischen Notfällen ist das Betreuungspersonal auf ärztliche Instruktionen angewiesen.
Ausschluss vom Betreuungsangebot:
Kinder, die trotz wiederholter Ermahnung durch auffälliges Verhalten den Gesamtbetrieb stören, sich oder andere Kinder gefährden, unerlaubt das Angebot verlassen oder sonstige schwerwiegende Gründe im Verhalten bestehen, können vom Betreuungsangebot ausgeschlossen werden.
Haftung:
Die Dieter-Kaltenbach-Stiftung behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft oder im Internet vor. Die Haftung der Dieter-Kaltenbach-Stiftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Dieter-Kaltenbach-Stiftung keine Haftung. Die Kinder sind ausschließlich über die Krankenversicherung der Eltern versichert. Bitte prüfen Sie den Versicherungsschutz Ihrer Kinder.
Teilnahmebedingung zum Freizeitangebot am Wochenende
Wichtig: Kein Betreuungsangebot
Wir möchten Eltern und Erziehungsberechtigte darauf hinweisen, dass es sich nicht um ein Betreuungsangebot handelt. Das Personal prüft die teilnehmenden Kinder/Personen nicht auf Anwesenheit. Ein Kommen und Gehen ist jederzeit möglich. Die Aufsichtsplicht liegt bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Haftung:
Die Dieter-Kaltenbach-Stiftung behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft oder im Internet vor. Die Haftung der Dieter-Kaltenbach-Stiftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Dieter-Kaltenbach-Stiftung keine Haftung. Die Kinder sind ausschließlich über die Krankenversicherung der Eltern versichert. Bitte prüfen Sie den Versicherungsschutz Ihrer Kinder.